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Risikohinweise |
| Wenn Sie sich dafür entscheiden, über die TEP Exchange Martius Treuhand GmbH (nachfolgend kurz
„Treuhänderin“) in eine britische Lebensversicherungspolice (eine sog. Traded Endowment Policy -
nachfolgend kurz „TEP“) zu investieren, sollten Sie nicht nur die Chancen einer solchen Geldanlage in
Betracht ziehen, sondern sich auch über die spezifischen Risiken ein Bild machen. Lesen Sie daher vor Ihrer
Anlageentscheidung aufmerksam die nachfolgenden Risikohinweise. Beachten Sie dabei, dass jedes Risiko
sich einzeln verwirklichen kann, Risiken aber auch kumulativ auftreten können, wodurch sich die negativen
Wirkungen noch verstärken können. Sollten Sie die Wirkungszusammenhänge Ihrer Investition in eine TEP
über die Treuhänderin nicht vollständig nachvollziehen können, ziehen Sie einen Berater zu Hilfe. |
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Anlegerzielgruppe |
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Da die Investition in eine TEP über die Treuhänderin mit Risiken verbunden ist, die auch einen (Teil-)Verlust
des eingesetzten Kapitals einschließlich nicht ausgezahlter Überschussanteile führen können, richtet sich
das Angebot der Treuhänderin an risikobewusste Anleger, die einen solchen Verlust wirtschaftlich und
persönlich verkraften können. Wegen der grundsätzlich längerfristigen Laufzeit der Anlage sollten Anleger
nicht auf das investierte Kapital zur Zahlung anderer Verbindlichkeiten angewiesen sein. Eine vorzeitige
Veräußerung der TEP, in die der Anleger investiert, ist zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Es muss
aber damit gerechnet werden, dass sich zum gewünschten Zeitpunkt kein Käufer am Markt für die konkrete
TEP findet und somit das Ablaufdatum abgewartet werden oder die TEP vorzeitig gekündigt werden muss.
Im letzteren Fall würde vom Life Office ein Rückkaufswert gezahlt werden, der in der Regel weitaus niedriger
ist als der tatsächliche Wert der TEP. Daher ist dieses Angebot an Anleger gerichtet, die eine TEP kaufen
und bis zum Ende der Policenlaufzeit halten wollen.
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Währungsrisiko |
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Investitionen in eine TEP erfolgen auf der Basis des britischen Pfund. Der Kurs des Pfund im Verhältnis zum
Euro kann sich in Zukunft negativ entwickeln. Eine solche negative Kursentwicklung hätte im Ergebnis allein
der Anleger zu tragen. Dies bedeutet, dass die tatsächlichen Werte auf EURO-Basis für den Anleger
niedriger ausfallen als die prognostizierten, selbst wenn auf Pfundbasis, die prognostizierten Werte
tatsächlich erreicht werden sollten.
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Bonuszuweisungen |
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Die Wertentwicklung einer TEP hängt im Wesentlichen von den Jahresbonuszuweisungen sowie besonders von der
Schlussbonuszuweisung durch die jeweilige Versicherungsgesellschaft ab. Wenn auch die in der Vergangenheit
zugewiesenen Boni garantiert sind und die voraussichtliche Ablaufleistung nicht mehr beeinträchtigen können,
können über die zukünftigen Bonuszuweisungen keine verbindlichen Aussagen getroffen, sondern lediglich
Prognosen abgegeben werden. Aufgrund z. B. von schlechter Anlagepolitik der jeweiligen
Versicherungsgesellschaft, negativen Marktentwicklungen oder gar volkswirtschaftlicher rezessiver
Entwicklungen können die Bonuszuweisungen deutlich niedriger als bisher oder prognostiziert ausfallen oder gar
vollständig entfallen. Dies führte zu einer deutlich niedrigeren Performance der jeweils betroffenen TEP. Die
in der Vergangenheit erwirtschafteten Werte können daher nie eine Garantie für die zukünftige Entwicklung
darstellen.
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Bewertung von TEPs |
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Der Kaufpreis einer TEP wird auf der Grundlage der bereits zugewiesenen Boni, der prognostizierten
Ablaufleistung, der noch zu zahlenden Prämien und dem aktuellen Marktzins kalkuliert. Obwohl die Berechnung
von erfahrenen Marktteilnehmern ermittelt wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Kaufpreis
Kalkulationsfehlern unterliegt und nicht dem tatsächlichen Marktwert entspricht. Auch die prognostizierten
Werte können sich als falsch herausstellen, so dass die tatsächliche Wertentwicklung einer TEP deutlich von
den prognostizierten Werten abweichen kann.
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Verfügbarkeit |
Mit Unterzeichnung der TEPXD TEP Order (nachfolgend kurz „TEP Order”) und Übermittlung an die
Treuhänderin wird der Auftrag erteilt, die in der Order spezifizierte TEP zu erwerben, zu halten und zu
verwalten. Aufgrund der zeitlichen Verzögerung im Order- und Ankaufsprozess, z. B. auch durch einen
verzögerten Geldeingang bei der Treuhänderin oder währen der Widerrufsfrist, kann nicht ausgeschlossen
werden, dass die ursprünglich ausgewählte TEP nicht mehr verfügbar ist.
Durch den Zeitablauf ist ebenfalls zu beachten, dass der Wert der Police sich zwischen der Erteilung der
Order und dem tatsächlichen Ankauf ändern kann. In einem solchen Fall würde die Treuhänderin dem
Investor die neuen Werte übermitteln, damit dieser entscheiden kann, ob der Auftrag zum Erwerb der
konkreten TEP tatsächlich aufrecht erhalten bleiben soll. |
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Bonität der Versicherungsgesellschaft / Ausfallrisiko |
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Die Bonität der eine TEP herausgebenden Lebensversicherungsgesellschaft (sog. Life Office) hängt von vielen
Faktoren ab. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bonität eines Life Offices während der Haltedauer
einer TEP sinkt, was zu einer Verschlechterung der Wertentwicklung der TEP führen könnte. Im Extremfall kann
auch die Insolvenz eines Life Office nicht ausgeschlossen werden. Selbst wenn nach dem britischen
Versicherungsrecht der Wert einer Police bis zu einem gewissen Umfang als geschützt gilt, würde sich in einem
solchen Extremfall der Wert der Police gegenüber den prognostizierten Werten deutlich verschlechtern. |
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Recht und Steuern |
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Änderungen im Versicherungs- und Aufsichtsrecht sowie im Steuerrecht in Deutschland wie in Großbritannien
können zu zusätzlichen Belastungen der TEPs mit Abgaben führen, die vom Treugeber zu tragen
wären. Gegebenenfalls kann das Geschäft insbesondere der Treuhänderin in der gegenwärtigen Art
überhaupt nicht mehr durchgeführt werden. Dies würde zu einer Abwicklung der Verträge zu den aktuellen
Werten führen. Diese könnten in einem solchen Fall deutlich niedriger als die prognostizierten Werte
ausfallen. |
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Insolvenzrisiko der Treuhänderin |
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Formal werden die TEPs nicht vom Treugeber selbst erworben, sondern von der Treuhänderin. Damit gehen
sie auch in das Vermögen der Treuhänderin über und stehen den Gläubigern der Treuhänderin als
Haftungsmasse zur Verfügung. Die Treugeber wären insoweit Massegläubiger ohne Ab- bzw. Aussonderungsrechte.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Treuhänderin neben der in dem jeweiligen
Treuhandvertrag geschilderten Tätigkeit des Erwerbs über die TEPXD, der Zahlungen der während der
verbleibenden Laufzeit ausstehenden fälligen Prämien an das jeweilige Life Office, des Haltens und
Verwaltens der TEP für den Treugeber, keinen weiteren Tätigkeiten nachgehen wird Zudem hält und
verwaltet die Treuhänderin das im Rahmen des Treuhandverhältnisses erworbene Vermögen getrennt von
ihrem sonstigen Vermögen.
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Fungibilität |
| Zwar ist die Veräußerung einer TEP an einen Dritten grundsätzlich jederzeit möglich, jedoch gibt es keinen
einer Börse vergleichbaren öffentlichen Handel von TEPs. Daher muss damit gerechnet werden, dass im
konkreten Fall die Veräußerung nur mit einem erheblichen Abschlag oder überhaupt nicht realisiert werden
kann. |
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Stand: 01. Oktober 2009 |
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